Wir beraten in insolvenzrechtlichen Fragen des Strafrechts und übernehmen in diesem Bereich auch die Strafverteidigung. Dies gilt für alle Delikte, die im weitesten Sinne mit der Insolvenz eines Unternehmens in Zusammenhang stehen. Wir vertreten insbesondere Organe von Gesellschaften.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Unternehmen, insbesondere Kreditinstitute, die Regressansprüche gegen Ihre Organe oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit Insolvenzrechtsdelikten überprüfen wollen bzw. ihre Ansprüche gegen Organe auf dem Gerichtswege geltend machen möchten.

