Insolvenz- und Sanierungsrecht

Wir beraten in allen Fragen des Insolvenz- und Sanierungsrechts.
 
Im Bereich der Sanierung überprüfen wir für Sie, welche Möglichkeiten zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung es gibt. Diese reichen von bilanzrechtlichen Instrumentarien zu Vereinbarungen mit Gläubigern und umfassenden Sanierungsvereinbarungen (z. B. debt-equity-swap).
 
Wir beraten ferner Gläubiger, die ihre Rechte gegenüber in der Krise befindlichen oder bereits insolventen Gesellschaften durchsetzen wollen. Wir betreuen die Rechte von Gläubigern im Rahmen von Insolvenzplanverfahren, bei der Forderungsanmeldung und bei außergerichtlichen Vergleichen.
 
Wir fertigen ferner gutachterliche Stellungnahmen für Insolvenzverwalter, Gläubiger, Schuldner und Unternehmen über insolvenzrechtliche Fragen aller Art.